Mit GbR-Mustervertrag zum downloaden – am Ende des Artikels
Zwar geht es bei FAPPiT um Beschwerden, aber immer mit dem Ziel keine Beschwerden aufkommen zu lassen. Am besten ist es jedoch immer noch Beschwerden bereits im Vorhinein zu vermeiden. Wie man das am besten schafft? Indem man Missverständnisse vermeidet.
Dieser Artikel gibt Tipps zum Thema Gesellschaftsvertrag und zeigt auf, was man alles beachten sollte, wenn man zusammen ein Geschäft gründet und ausübt.
Natürlich auch, wie man überhaupt eine Gesellschaft gründen kann, sei dies bewusst oder unbewusst.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Anwälte sind und diese Informationen durch eine Internet-Recherche erstellt wurden. Es ist also keine Rechtsberatung. Wir raten immer dazu einen Anwalt hinzuzuziehen, der mit Ihnen einen wasserdichten Vertrag aussetzt.
Zwei wichtige Tipps vorab, die wir haben und die im Artikel näher beschrieben werden:
- Ein Gesellschaftsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Also Vorsicht, wenn Sie sich mit anderen darauf einigen etwas gemeinsam zu machen.
- Versuchen Sie alles so genau wie möglich SCHRIFTLICH festzuhalten, damit es später weniger Streitigkeiten und Probleme gibt.
1. Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn mindestens zwei natürliche Personen (z.B. Sie und mindestens ein andere Person) oder Gesellschaften bestimmte geschäftliche Vorhaben und gemeinsame Interessen haben, und dies explizit vereinbaren, bilden Sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der schriftlich oder auch MÜNDLICH vereinbart werden kann! Denn auch eine mündliche Zusage aller Beteiligten ist ausreichend.
Sie können, also, ohne es zu wissen, bereits eine GbR gegründet haben, wenn Sie sich mit einer anderen Person bzw. Personen mündlich darauf geeinigt haben.
Dies ist dann natürlich gefährlich, denn mündliche Zusagen von zwei Personen oder mehreren sind später immer schwer nachzuvollziehen und zu beweisen. Viel kann vergessen bzw. falsch verstanden worden sein.
Um spätere Konflikte oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert den Vertrag schriftlich zu verfassen.
Durch einen Gesellschaftsvertrag (schriftlich oder mündlich) legen Gesellschafter (die Gründer) die Rechtsgrundlagen für die Gründung einer Gesellschaft fest. Dann kann diese am Geschäftsverkehr teilnehmen. Im Gesellschaftsvertrag verpflichten sich Gesellschafter gegenseitig die Erreichung eines gemeinsamen legalen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten. Der gemeinsame Zweck kann in jeder erlaubten Tätigkeit bestehen. Gewerbliche Aktivitäten sind also nicht zwingend.
Damit steht die Form der GbR sowohl Gewerbetreibenden als auch Angehörigen freier Berufe zur Verfügung. Wenn eine GbR zum Zweck der gemeinsamen Ausübung eines Gewerbes gegründet wird, muss dies im Rahmen eines Kleingewerbes bleiben (Umsatz bis 250.000 Euro). Ansonsten liegt ein Handelsgewerbe vor.
2. Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags (am besten schriftlich)
Bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags haben die Gründer eine erhebliche Vertragsfreiheit. Der Zweck kann ein dauernder oder ein vorübergehender Zweck sein. Der gemeinsame Zweck und der Gesellschaftsvertrag sind Basis für die Entstehung der Gesellschaft. Ein Zweck ist die Basis des Vertrags. Folgende Beispiele sind denkbar:
- zusammen Geld zu investieren
- zusammen ein Geschäft zu eröffnen und mit etwas zu handeln
- zusammen ein Event zu organisieren
- und vieles mehr…
Geschäftsführungsbefugt sind alle Gesellschafter gemeinsam, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Veränderungen bei der Gesellschaft sollten geregelt werden z.B. durch Austritt oder Eintritt von Gesellschaftern mittels einer Fortbestandsklausel.
Zu beachten! Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft!
- Jeder haftet mit dem Privatvermögen
- Jeder haftet zu gleichen Teilen
- Die Gesellschaft führt keine Firmenbezeichnung, sondern lediglich die Namen aller Gesellschafter
Wichtig: Ohne einen Gesellschaftsvertrag handelt es sich um eine Scheingesellschaft!
Damit Sie sich daran orientieren können, haben wir eine Liste mit den wichtigsten Punkten erstellt, die in einem solchen Vertrag stehen sollten.
3. Jeder Gesellschaftsvertrag sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:
(Bitte beachten, das ist keine durch Juristen geprüfte Liste, sondern eine aus verschiedenen Quellen recherchierte Liste und dient lediglich als Orientierung)
§ 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
Name der Gesellschaft, Adresse (bei Filialen alle Adressen) und Zweck angeben
§ 2 Dauer
Die Gesellschaft wird auf bestimmte/ unbestimmte Zeit eingegangen.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 4 Einlagen der Gesellschafter
Wie hoch ist die Einlage der einzelnen Gesellschafter?
Welche Sachgüter bringen die Gesellschafter ein?
§ 5 Anteile der Gesellschafter
Zu welchen Teilen sind die Gesellschafter an der GbR beteiligt?
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung
Sind alle Gesellschafter zu Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet? (Innenverhältnis)
Wird die GbR Dritten gegenüber durch jeden einzelnen Gesellschafter vertreten oder nur gemeinschaftlich? (Außenverhältnis)
§ 7 Beschlüsse, Stimmrechte und Gesellschafterversammlungen
Bei welchen Entscheidungen ist ein gemeinschaftlicher Beschluss notwendig?
Auf welche Weise erfolgen Gesellschafterbeschlüsse (einstimmig, mit einfacher Mehrheit, 2/3-Mehrheit, nach Anteilen)?
Wie oft finden Gesellschafterversammlungen statt und wer beruft sie ein? Wie wird entschieden, wenn ein Gesellschafter verhindert ist?
§ 8 Pflichten der Gesellschafter
Wie viel Arbeitszeit leisten die einzelnen Gesellschafter?
Wettbewerbsverbot
§ 9 Tätigkeitsvergütung und Entnahmerecht
Wie werden Gewinn, Verlust und Guthaben aufgeteilt?
Wie hoch ist die Vergütung, die jeder Gesellschafter für seine Tätigkeit monatlich erhält? Bzw. wie hoch dürfen die monatlichen Privatentnahmen sein?
Wird die Vergütung dem Geschäftserfolg bzw. -misserfolg angepasst?
Wird eine gemeinschaftliche Rücklage gebildet?
§ 10 Veräußerung und Belastung von Gesellschaftsanteilen
Dürfen Geschäftsanteile an Dritte übertragen werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
§ 11 Kündigung eines Gesellschafters
Innerhalb welcher Frist kann ein Gesellschafter den Gesellschaftervertrag kündigen?
Wird die Gesellschaft bei Kündigung eines oder mehrerer Gesellschafter fortgeführt?
Was geschieht im Fall der Kündigung mit dem Gesellschaftsvermögen?
Innerhalb welchen Zeitraums erhält der ausscheidende Gesellschafter seinen Anteil ausgezahlt?
Erhält der Gesellschafter darüber hinaus eine Abfindung?
§ 12 Tod eines Gesellschafters
Was geschieht, wenn einer der Gesellschafter verstirbt?
Abfindung von Gesellschaftern und Erben
§ 13 Auseinandersetzung und Abfindung
Wie wird bei einer Auseinandersetzung eine Abfindungsbilanz erstellt?
§ 14 Einsichtsrecht (Informations- und Kontrollrecht)
Das Recht jeden Gesellschafters Auskunft über Gesellschaftsangelegnheiten zu verlangen oder Geschäftsbücher und Papiere der Gesellschaft einzusehen und zu kontrollieren
§ 15 Urlaub und Krankheit
Wie viele Wochen Urlaub hat jeder Gesellschafter im Jahr?
Wird die Vergütung im Krankheitsfall weitergezahlt? Über was für einen Zeitraum?
Ist bei einem der Gesellschafter dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eingetreten, kann der Gesellschaftervertrag gekündigt werden?
Was wird unter dauerhafter Arbeitsunfähigkeit verstanden?
§ 16 Schlichtungsvereinbarung
Wird im Konfliktfall eine Schlichtungsstelle (z. B. bei der Kammer) einbezogen? Wenn ja, welche?
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§ 18 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Unseren GbR-Mustervertrag können Sie kostenlos hier downloaden. (Beim Download poppt eine Werbung auf, dann erfolgt der Download – bitte kurz warten.)
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