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Dienstaufsichtsbeschwerde

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Viele Suchanfragen erreichen uns bezüglich des Themas Dienstaufsichtsbeschwerde. Es werden insbesondere Vorlagen gesucht. Daher werden wir hier kurz erklären, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist und weshalb ein formloses Schreiben ausreicht.

Ein Beispiel für ein formloses Schreiben, könnt Ihr hier downloaden (beim Download poppt eine Werbung auf, dann erfolgt der Download – also kurz warten 😉 – unbedingt beim Pup Up Blocker das neue FAPPIT Fenster mit dem Download zulassen. Sonst geht es nicht!):
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  • Word Datei: 
  • PDF Datei: 

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Gebt uns hier kurz bescheid, wenn etwas mit dem Download nicht funktionieren sollte. Dann einfach schnell beschweren: Fehler melden/beschweren

Bei Word könnt Ihr das FAPPiT Logo ganz einfach entfernen, indem Ihr auf das Logo in Word einen Doppelklick macht und es dann einfach löscht. Danach geht Ihr mit einem Doppelklick wieder zurück auf den Text, den Ihr dann bearbeiten könnt.


Wir werden in den Artikel kurz erklären,

  • was eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist und worin sie sich von anderen Rechtsbehelfen unterscheidet,
  • was sie enthalten sollte,
  • an wen man sie schicken sollte und
  • was man erwarten kann, wenn man eine verschickt.


Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde und was unterscheidet Sie von anderen Rechtsbehelfen

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde kann die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden.[i] Allgemeiner gesagt, ermöglicht die Dienstaufsichtsbeschwerde ein als falsch empfundenes Verhalten eines Amtsträgers zur rügen und prüfen zu lassen.

Eine Dienstpflicht ist die Pflicht, die die Amtsperson gegenüber seinem Dienstherren[ii] hat (z.B. seinem Amt gegenüber oder im Fall von Bundesbeamten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber).[iii] Die Pflichten, die ein Beamter hat und gegen die er verstoßen kann, können hier nachgelesen werden (Wikipedia oder buzer.de)

Wichtig ist bei der Dienstaufsichtsbeschwerde die Unterscheidung von einer Fachaufsichtsbeschwerde. Die Fachaufsichtsbeschwerde dient dazu sich über die Entscheidung eines Amtsträgers zu beschweren und nicht über sein Verhalten.

Fazit:

  • Für eine Beschwerde über das Verhalten bzw. das verletzten einer Dienstpflicht eines Amtsträgers nutzt man die Dienstaufsichtsbeschwerde.
  • Für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Amtsträgers nutzt man die Fachaufsichtsbeschwerde.


Wie sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde gestaltet sein

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann formlos sein[iv].

Formlos bedeutet, dass der Brief ohne große Form geschrieben werden kann, aber dennoch wichtige Elemente enthalten sollte.

Diese Elemente die enthalten sein sollten, sind:

  • Datum, an dem der Brief geschrieben wurde
  • Absender, von wem der Brief geschrieben wurde
  • Aktenvermerk bzw. Bearbeitungs-Nr., falls vorhanden
  • Adressat, an den der Brief gerichtet ist
  • Kurze Überschrift, was der Inhalt des Briefes ist
  • Inhalt der Beschwerde sollte sein:
    • Über wenn geht die Beschwerde: die Amtsperson bzw. die Abteilung sollte genannt werden, deren Verhalten überprüft werden soll.
    • Der Betroffene, falls der Schreiber des Briefes und der Betroffene sich unterscheiden.
    • Der Grund für die Beschwerde.
    • Der empfundene/erlittene Schaden bzw. das gefühlte Unrecht
    • Die Erwartung an eine Konsequenz.
    • Grußformel am Ende.
    • Ein Beispiel könnt Ihr oben im Artikel downloaden.

Die Inhalte wurden aus eigener Erfahrung und aus folgenden Quellen zusammengestellt.[v]


An wen sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde gehen

Am besten wird die Beschwerde an den direkten Vorgesetzten gerichtet bzw. an das Amt mit Hinweis auf den Leiter. Man kann sie aber auch an die Zentrale einer jeden Behörde direkt schicken. Welche das sind, haben wir von Wikipedia.

„Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist entweder:

  1. die Dienstaufsichtsbehörde
    • Probleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion (in Bayern: jetzt Landesamt für Steuern)
    • Probleme mit Kommunalbediensteten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident
  2. die Behördenleitung
    • Probleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des Finanzamtes
    • Probleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister“[vi]

Für München z.B. kann man sich an die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters richten.

URL: http://www.muenchen.de/rathaus/Kontakt/OB-Buergerberatung.html

Bürgerberatung des Oberbürgermeisters
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München
Fax: (089) 2 33-2 52 41
E-mail: buergerberatung.dir@muenchen.de

Persönlich ist ein/e Mitarbeiter/in im Rahmen eines Jourdienstes im Rathaus, Zimmer 279 zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.00 Uhr

Freitag: 8.30 bis 14.00 Uhr


Was man erwarten kann, wenn man eine schreibt

Stellt man eine Beschwerde ein, so hat man den Anspruch, dass diese in einer angemessenen Zeit beschieden wird und man eine Antwort erhält (daher auch wichtig seine Kontaktdaten zu hinterlassen). Es besteht aber kein Anspruch auf eine nähere Begründung.[vii]

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind recherchiert und wurden nicht von einem Juristen überprüft. Sie hängen daher von den Quellen ab und können ggf. auch falsche Dinge beschreiben. Im Zweifel solltet Ihr Euch immer an die jeweilige Behörde wenden und diese direkt nach den Möglichkeiten fragen.

Wir hoffen, die Artikel haben Euch geholfen. Wenn Ihr uns Feedback geben wollt, Kritik, Verbesserungsvorschläge oder auch Lob, nutzt FAPPiT (dauert nicht länger als 30 Sekunden): www.fappit.de


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