Verspätet oder ausgefallen? Die Bahn kommt endlich – leider auch immer wieder mal verspätet. Für viele ein großes Ärgernis, aber bedeutet das gleichzeitig ein Anrecht auf Entschädigung? Wer haftet für den Schaden, wenn Sie beispielsweise Ihren Anschlussflug verpassen? In diesem Artikel informieren wir Sie darüber, welche Rechte Sie als Zugreisender haben.
Kaum ein Bahnreisender musste sich noch nie über eine Verspätung ärgern. Oft sind es nur wenige Minuten, manchmal aber auch Stunden. In diesem Fall haben Sie das Recht auf Entschädigung nach den EU-Fahrgastrechten. Ab einer einstündigen Verspätung – verbindlich ist die Abfahrtszeit auf dem Zugticket – haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Was tun, wenn der Zug ausfällt?
Haben Sie die Bahnreise noch nicht oder nur teilweise angetreten, können Sie diese stornieren und sich vollständig beziehungsweise die Kosten für die noch nicht zurückgelegte Strecke erstatten lassen.
Kommt ein Zug gar nicht oder hat er eine größere Verspätung (mehr als 20 Minuten), sollte man die nächstmögliche Zugverbindung zum Fahrtziel wählen. Dabei darf man auch einen höherwertigen Zug verwenden. Es muss allerdings – zumindest bei Nahverkehrstickets – zunächst der Aufpreis bezahlt werden. Die Kosten werden allerdings auf Antrag anschließend zurückerstattet.
Eine andere Möglichkeit ist, vom Vertrag zurückzutreten und auf die Fahrt zu verzichten. Man kann auch auf Kosten der Bahn zum Ausgangsort zurückfahren. In diesen Fällen wird der volle Fahrpreis erstattet.
Sonderfälle: Wer keine Verspätungsbestätigung erhalten oder das Originalticket nicht mehr hat, kann seine Ansprüche schriftlich einreichen beim:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt/Main
Hotline: 0180/5 20 21 78
Gibt es Schadensersatz, wenn man etwas Wichtiges verpasst?
Die Bahn kommt nicht für Folgeschäden auf. Wer also seinen Anschlussflug oder ein anderes Verkehrsmittel verpasst bzw. einen wichtigen Geschäftstermin versäumt, hat leider Pech. In diesem Fall bleibt man in der Regel auf den Kosten sitzen. Bei wichtigen Terminen sollten Sie so kalkulieren, dass Sie auch mit einer späteren Zugverbindung noch rechtzeitig eintreffen.
Ab 60 Minuten Verspätung holt man sich das Fahrgastrechte-Formular beim Schaffner und lässt sich diese Verzögerung auch von ihm abzeichnen.
Das Fahrgastrechte-Formular
Wenn es im Zug keine Formulare gibt bzw. die Verspätung nicht im Zug eintritt, sondern beim Umsteigen, dann ist das Formular am DB Service Point erhältlich. Fahrgastrechte-Formulare sind auch an den Fahrkartenverkaufsstellen zu beziehen, dort werden aber keine Verspätungsbestätigungen ausgestellt. Nur dort kann auch bis fünf Tage nach dem Reisetag die Verzögerung bestätigt werden, vorausgesetzt die Daten liegen dort noch vor.
Das Fahrgastrechte-Formular kann man sich auch von der Homepage der Deutschen Bahn Fahrgastrechte-Formular herunterladen. Die Verspätung muss von einem Zugbegleiter oder Kundenberater bestätigt werden.
Wer einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Bahn wegen einer Verspätung hat, der kann diesen auch formlos anmelden. Allerdings werden Ansprüche unter vier Euro wegen des hohen Verwaltungsaufwands nicht ausgezahlt.
Ansprüche auf Entschädigungen verjähren nach drei Jahren
Die Bahn muss Beschwerden innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Sie selbst haben drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, da diese sonst verjähren.
Länger auf sein Geld warten müsse aber voraussichtlich niemand, erklärt eine Sprecherin der Bahn. Im Übrigen sei es egal, ob man das Fahrgastrechte-Formular mitschicke oder nicht.
Zahlt die Bahn auch für ein Taxi oder für Übernachtungen?
Wenn Sie nachts an einem Bahnhof stranden, da der Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat oder ausfällt, können Sie mit einem anderen Verkehrsmittel weiterreisen. Ist kein preisgünstigeres öffentliches Verkehrsmittel verfügbar und gibt es kein Angebot von der Bahn, dürfen Sie auch mit dem Taxi weiterreisen. Voraussetzung ist, dass Ihr Zug planmäßig zwischen 0:00 und 5:00 Uhr am Ziel ankommen würde oder der letzte Zug des Tages ausfällt und Sie das Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen können. Es werden jedoch höchstens 80 Euro für eine Taxifahrt erstattet. Ist eine Weiterreise nicht zumutbar, werden auch Übernachtungskosten von der Bahn übernommen.
Was passiert, wenn die Bahn streikt?
Als Arbeitnehmer sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber anrufen, wenn absehbar ist, dass Sie es nicht pünktlich zur Arbeit schaffen. Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz gar nicht erreichen können, nehmen Sie sich lieber einen Tag Urlaub. Die Bahn sieht einen Streik als höhere Gewalt an und somit steht Ihnen auch keine Entschädigung zu.
Tipps für alle Bahnpendler bei Verspätungen
- Mehr Umsteigezeit einplanen: Auf bahn.de können Sie nach Zugverbindungen mit längerer Umsteigezeit suchen, zum Beispiel „mindestens 10 Minuten“. Das ist nützlich, wenn Sie einen wichtigen Anschluss unbedingt erreichen müssen
- Zugbegleiter ansprechen: Seien Sie wachsam. Vergleichen Sie am nächsten planmäßigen Zwischenhalt die Soll-Abfahrtszeit mit der tatsächlichen. Wenn Sie in einem verspäteten Zug sitzen, bitten Sie den Zugbegleiter frühzeitig, die Zentrale zu informieren, damit Ihr Anschlusszug wartet.
- Aktuelle Infos einholen: Nutzen Sie die „Ist mein Zug pünktlich?“-Infos unter bahn.de. Sie können die Daten auch per Handy abrufen.
- Plätze sichern: Wenn der Anschlusszug mit Ihrem reservierten Platzweggefahren ist, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Reservierungsentgelts. Wenn Sie im Zug stehen müssten, fragen Sie die Zugbegleiter, ob sie Ihnen den kostenlosen Übergang in die
Klasse ermöglichen können. - Selbst aktiv werden: Auch Fahrgäste können dazu beitragen, Zugverspätungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Helfen Sie Mitreisenden! Vor allem Menschen mit viel Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrad sind oft für eine helfende Hand dankbar.Unsere Vorlagen für eine Beschwerde an die Deutsche Bahn können sie hier downloaden:
Beschwerdeart | Dokumente bzw. Vorlagen |
Word Beschwerdevorlage Bahn1 file(s) 57.50 KBBeschwerdevorlage Bahn1 file(s) 119.07 KB |