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FAPPiT DOWN – Deutsche Post – Einschreiben

Unternehmen: Deutsche Post
Produkt: Einschreiben
Stadt: Einschreiben
Straße: Beweispflicht
Feedback: FAPPiT DOWN
Grad: Unglaublich
Grund: Produkt

Kommentar: “Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich habe am 02.05.2014 ein Einschreiben / Einwurf für 2,40 € an einen Freund verschickt .
In diesem Einschreiben waren 100 € enthalten . Ich hatte auch einen nicht durchsichten Briefumschlag verwendet .
Der behauptet nun , dass dieses Einschreiben nicht bei ihm angekommen ist .

Wer ist denn da nun in der Beweispflicht ?

Ich konnte zwar den Sendeverlauf im I-Net verfolgen , wurde auch als gesendet bestättigt , aber einen wirklichen Beweis habe ich nicht dafür .

Im Grunde genommen hätte ich diesen auch mit 0,60 € frankieren können .

Desweiteren wunderte es mich , dass ich 2,40 € bezahlt habe , obwohl im I-Net 1,80 € steht .

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen
(Sendenummer / xxx)”


FappIT DOWN
FappIT UP
unglaublich


  1. Hallo Frau S.,

    sie haben eine spezielle Form des Einschreibens gewählt. Das Einwurf-Einschreiben. Das bietet nur eine Gewährleistung, dass das Schriftstück in den Briefkasten geworfen wurde. Nicht aber eine bestätigte Unterschrift eines Empfängers.

    Sie können damit beweisen, dass der Brief in den Briefkasten geworfen wurde. Das können Sie sich von der Post bestätigen lassen. Weitere Infos dazu steht auf http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post).

    Ob das aber für eine Beweisführung genügt kann nur ein Anwalt sagen!! Denn die betreffende Person könnte folgende Einwände haben:

    – Den Brief habe ich erhalten, aber er war leer –> gibt es Beweise, dass 100 € in dem Brief waren (z.B. ein Zeuge, der das gesehen hat)?
    – Der Brief wurde aus dem Briefkasten geklaut –> da müsste ein Anwalt sagen, wer hier den Beweis führen sollte.

    Wenn Sie weitere Fragen haben, jederzeit gerne.

    Viele Grüße,
    Ihr FAPPiT Team


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