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Sich gegen laute Kneipe beschweren (Lärmbelästigung klären)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu dem Thema Ruhestörung durch eine laute Kneipe, Kaffee, Gaststätte, Disco, etc. D.h. wir beschreiben, wie man als Gestörter gegen eine laute Kneipe vorgehen kann und welche Möglichkeiten einem zur Verfügung stehen.

Über www.FAPPiT.de können sie die Beschwerde gleich veröffentlichen.

Bevor wir mit dem Artikel beginnen können Sie hier bereits wichtige Dokumente kostenlos downloaden (über ein Like auf Facebook würde wir uns freuen). Beim Download geht ein neues Fenster auf und es kommt dann Werbung.

Beschwerdeart  Dokumente bzw. Vorlagen
Ruhestörungs-Protokoll (Excel-Blatt) um die Situationen für die Ruhestörung zu notieren.  
Aushang, um Mitstreiter zu gewinnen.  
Vorlage für einen Beschwerdebrief an die Kneipe.  
Vorlage für eine Meldung beim Ordnungsamt (Kreisverwaltungsreferat)  

 

Wenn sich nichts tut, müssen Sie ggf. den Pop-Up Blocker ausschalten. Wenn es dann nicht funktioniert schreiben sie uns über FAPPiT. www.fappit.de

Wichtiger Hinweis: stellen Sie sich darauf ein, dass eine Lösung erst nach mehrere Wochen oder Monate erreicht werden kann. D.h. geben Sie sich keiner Illusion hin, dass es mit einer Beschwerde und nach wenigen Tagen in Ordnung kommt. Wenn Sie das akzeptieren, dann sind Sie in der Lage alle Schritte für eine Lösung des Problems besser vorzubereiten und gezielt darauf hinzuarbeiten.


1. Feststellen, dass es sich um regelmäßige Ruhestörungen handelt

Halten sie auf einem Blatt Papier (Ruhestörungs-Protokoll) fest, wann und welche Störungen die laute Kneipe erzeugt. D.h. Datum, Uhrzeit (von wann bis wann) und um welche Art der Störung es sich handelt. Handelt es sich um zu laute Musik, sind es zu laute Gäste beim Rauchen oder wird das Lokal für Dinge genutzt, für die sie keine Genehmigung haben (z.B. Tanzen, Konzerte oder zu viele Gäste). Damit sind Sie immer in der Lage auf konkrete Fälle Bezug zu nehmen und bei Behörden gezielte Antworten zu geben. Notieren Sie auch, wenn Sie Zeugen für die Störung haben und welcher Schaden Ihnen entstanden ist. Schlafmangel, Besuch beim Arzt, geringere Leistung bei der Arbeit, …

Handelt es sich um einen Einzelfall oder eine erste akute Störung, so können Sie z.B. die Polizei rufen, um sofort eine Lösung für den Tag/Abend zu haben.


2. Suchen Sie Mitstreiter

Fragen Sie im Haus herum, wer das Problem mit der lauten Kneipe ebenfalls hat, indem sie mit den Nachbarn sprechen oder einen Aushang im Eingangsbereich aufhängen und das Problem beschreiben. Am besten mit einer Nummer, unter der Sie erreicht werden können. Sie können dann ein Treffen organisieren, um die Probleme zu besprechen und gemeinsam ein  Vorgehen zu erarbeiten. In der Gruppe ist es einfacher auch langfristige Streitigkeiten zu überstehen und die Anstrengung zu verringern.

Akzeptieren Sie aber auch, wenn Mitbewohner kein Problem mit dem Thema haben.

 

3. Das Gespräch mit dem Besitzer suchen und Termin setzten

Wir empfehlen, dass sie zuerst das Gespräch mit dem Kneipenbesitzer suchen sollten. Rufen Sie an, Besuchen Sie ihn oder schreiben Sie ihm einen Brief. Erläutern sie den Sachverhalt, was sie stört und bitte Sie ihn etwas dagegen zu tun. Bei einem Treffen gehen Sie ruhig mit mehreren Vertretern dort hin. Aber sie sollten nicht mehr als 3 Personen sein.

Wichtig ist hierbei, dass Sie sachlich bleiben und nicht gleich mit Anschuldigung beginnen bzw. drohen oder den Besitzer in die Ecke treiben wollen. In vielen Fällen ist dem Besitzer das erst gar nicht bewusst. Wenn sie das trotzdem machen, ist die Gefahr groß, dass der Besitzer auf Stur schaltet und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, was für keine Partei vorteilhaft ist. Da sich das Problem dann verlängert und eine Lösung mit Mehr Aufwand verbunden ist.

Auch ein Beschwerdebrief ist nicht zu Unterschätzen. Denn der Wirt ist sich des Problems ggf. nicht bewusst und kann dann selber reagieren, ohne dass er es mit dem Ordnungsamt klären muss.

Anbei finden sie eine Checkliste von Punkten die Sie nutzen können bei dem Gespräch mit dem Kneipen-Besitzer oder einem Beschwerdebrief:

 

  • Stellen Sie erst die Art der Ruhestörung fest und was Sie daran stört
  • Lasse Sie den Besitzer ruhig zu Wort kommen. Beachten Sie, dass es am Anfang noch kein Streit ist!
  • Versuchen Sie Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, das Problem in Beiderseitigen Interesse zu lösen.
  • Erklären Sie dem Wirt, dass eine gemeinsame Lösung für beide Seiten sehr viel einfacher wäre und damit Nerven und Kosten geschont werden.
  • Versuchen Sie nicht 100% Ihrer Forderungen um jeden Preis umzusetzen. Es ist wie bei vielen Dingen ein Geben und Nehmen. Wenn der Kneipenbesitzer ihnen entgegen kommt, dann zeigen sie sich Kompromissbereit. Denken Sie immer daran. Auch in einem Rechtsstreit werden Sie nie zu 100% gewinnen. Denn auch das Lokal kann sich auf Rechte berufen und hat per se eine Daseinsberechtigung.
  • Wenn Sie etwas ausgemacht haben, dann stellen Sie einen Zeitrahmen fest, in denen eine Verbesserung eintreten sollte. Z.B. In den nächsten zwei Wochen sollte sich die Ruhestörung verringern.
  • Schreiben sie ein Protokoll und schicken sie es allen. Damit haben sie auch eine Grundlage, falls es doch nicht besser wird.

 

4. Eskalation über das Ordnungsamt bzw. das Kreisverwaltungsreferat

Sollten die Gespräche mit dem Kneipenbesitzer bzw. der Beschwerdebrief nichts gebracht haben und die Lärmbelastung bleiben, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit an das Ordnungsamt zu treten und sich dort zu beschweren.

Bei Ruhestörungen in Verbindung mit Kneipen, Gaststätten oder Diskotheken ist das Kreisverwaltungsamt bzw. das Ordnungsamt als Unterabteilung zuständig. Am Ende des Artikels finden Sie eine Auflistung am Beispiel München, welche Behörde für welche Ruhestörung zuständig ist.

Das Ordnungsamt kann auf zwei Arten unterrichtet werden und die Ermittlungen aufnehmen. Zum einen über die Beschwerde bei der Polizei. Dieser Weg sollte aber nur gewählt werden, wenn die Ruhestörung akut ist und sofort gelinder werden soll bzw. außerhalb der Arbeitszeit des Ordnungsamts stattfindet. Zudem müssen sie der Polizei explizit mitteilen, dass das Ordnungsamt ebenfalls eingeschaltet werden soll. Diese wird das ggf. nicht automatisch machen.

Besser ist es bei langfristigen Ruhestörungen das Ordnungsamt direkt Anzuschreiben. Das können sie anonym machen oder mit Ihren Daten. Wir empfehlen Ihnen aber es nicht anonym zu machen. Anonyme Beschwerden verzögern ggf. die Untersuchungen bzw. lassen sie. erst gar nicht entstehen.

Sie können direkt zum Ordnungsamt gehen oder sich per Brief über die Ruhestörung beschweren. Der telefonische Weg steht ihnen auch offen. Egal für welchen Kanal (Telefon, Persönlich, Brief) sie sich entscheiden, unsere Vorlage können Sie als Orientierung nutzen. Auch wenn Sie persönlich die Meldung (vor Ort oder telefonisch) erstatten, nehmen sie den Brief mit bzw. senden sie ihn an das Amt. Eine schriftliche Beschwerde ist immer besser und ergänzt die Untersuchungsakten.

Was passiert nach der Meldung. Es wird ein Verfahren eingeleitet, in dem die Gaststätte geprüft wird, aber auch zu Wort kommt. Auch sie können dann befragt werden bzw. Ihre Meinung abgeben.

Diese Informationen werden dann gesammelt und bei positiven Ermittlungen erhält die Gaststätte ein Bußgeld. Dieses Bußgeld kann öfters verhängt werden und richtet sich nach dem Ausmaß der Ruhestörung und nach der Häufigkeit.

Auch kann das Ordnungsamt Genehmigungen entziehen oder andere Auflagen ansetzten, damit die Störung gemindert wird. Z.B. die Musikanlage sichern, so dass nur noch eine bestimmte Lautstärke eingestellt werden kann.

Ein Erfolgsfaktor ist, dass je genauer sie die Vorfälle mit Zeugen belegen können, desto größer ist die Erfolgschance, dass das Ordnungsamt einschreitet und Auflagen verhängt.


5. Wann sollten Sie die Polizei einschalten

Schalten sie die Polizei ein, wenn sie einen sofortigen Handlungsbedarf sehen und die Ruhestörung beendet werden soll. Die Polizei wird bei langfristigen Ruhestörungen oder solchen, die nicht offensichtlich sind (hohe Lärmbelastung in der Wohnung) langfristig nicht weiterhelfen können.

Die Polizei leitet eine Anzeige ebenfalls an das Kreisverwaltungsreferat bzw. Ordnungsamt.

WICHTIGE URL‘s

www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1080453

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Laerm/Brennpunkt_Laerm.html

http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Digitales-Rathaus/Dienstleistungen/?RecID=787

 

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