Produkte: Bionade Holunder (0,5l PET-Flasche, MHD 4.6.15), Bionade Streuobst (0,5l PET-Flasche, MHD 3.6. und 4.6.15)
Betroffene Regionen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
URL: http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/14235
Hersteller: Bionade GmbH
Feedback: FAPPiT DOWN
Grad: Unglaublich
Grund: Produkt
Kommentar: “Eintrag von Hefezellen, die zu Gärprozessen führen“
Bionade Pressemitteilung 2. Juli 2014
Bionade ruft Sorten „Holunder“ und „Streuobst“ in PET-Flaschen zurück
Andere Sorten in PET und alle Sorten in Mehrweg-Glasflaschen nicht betroffen
Die Bionade GmbH ruft einzelne Chargen ihrer Sorten „Holunder“ und „Streuobst“ in PETFlaschen zurück. In den besagten Chargen ist es bei der Abfüllung des Produktes zu einem Eintrag von Hefezellen gekommen, die unerwünschte Nebenprodukte in der Flasche entstehen lassen und das Produkt geschmacklich und optisch verändern.
Diese Hefen können Gärprozesse auslösen, die erhöhte Gehalte an Kohlensäure und in einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk unerwünschte Alkoholgehalte entstehen lassen. Diese Prozesse verlaufen anfangs sehr langsam in den Flaschen – und konnten so trotz engmaschiger Qualitätskontrollen und höchster Sorgfalt nicht vor der Auslieferung der Ware an Handel und Endverbraucher festgestellt werden.
Betroffen sind die Chargen mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD):
· 0,5 Liter PET – BIONADE Holunder MHD 04.06.2015
· 0,5 Liter PET – BIONADE Streuobst MHD 03.06.2015 und 04.06.2015
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf den Rückenetiketten zu finden.
Dieser Rückruf erfolgt rein präventiv:
Da die Prozesse in den PET-Flaschen zu Beginn wie beschrieben langsam verlaufen, dürfte die überwiegende Mehrheit der in Umlauf befindlichen PET-Flaschen der betroffenen Chargen noch keine Auffälligkeiten aufweisen. Flaschen, die keine Auffälligkeiten zeigen, sind unbedenklich.
PET-Flaschen, in denen der beschriebene Gärprozess dagegen z.B. aufgrund ungünstiger Lagerung weiter fortgeschritten ist, stellen die Ausnahme dar. Diese sind dann jedoch leicht für Verbraucher identifizierbar: Durch den erhöhten Kohlensäuregehalt schäumen diese PET-Flaschen beim Öffnen stark über, die PET-Flaschen sind unter Umständen stark verformt (aufgebläht) – und das Produkt kann sichtbare Trübungen sowie geschmackliche und geruchliche Abweichungen aufweisen. Ein Verzehr der Produkte aus diesen dann sichtbar betroffenen PET-Flaschen ist somit sehr unwahrscheinlich.
Die Bionade GmbH hat im Sinne eines vorsorglichen Verbraucherschutzes und gemäß ihrer hohen Qualitätsanforderungen jedoch beschlossen, die entsprechenden Chargen vollumfänglich zurückzurufen.
Folgende Produkte sind nicht von diesem Rückruf betroffen:
- Bionade in Mehrweg-Glasflaschen
- die Sorten „Litschi“, „Ingwer-Orange“, „Cola“ und „Kräuter“ in PET-Flaschen
- andere Mindesthaltbarkeitsdaten der Sorten „Holunder“ und „Streuobst“ in PETFlaschen
Verbraucher können selbstverständlich noch vorrätige Artikel der entsprechenden PETFlaschen aus diesen Chargen mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum in ihren Einkaufsstätten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Weitere Informationen finden Verbraucher im Internet unter
Außerdem hat die Bionade GmbH die kostenlose Service-Telefonnummer 0800-0044388 eingerichtet, unter der sie von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr gerne
Fragen von Verbrauchern beantwortet.
BIONADE GmbH
Nordheimer Straße 14
97645 Ostheim