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Über welche Mängel kann man sich im Urlaub beschweren?

ÜBER WELCHE MÄNGEL KANN MAN SICH IM URLAUB BESCHWEREN?

Im vorigen Artikel Urlaubsbeschwerde bei Pauschalreisen und Reisen wurde beschrieben wie man bei Reisemängel vorgeht und an wen man sich wendet. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wann Sie tatsächlich Grund haben eine Beschwerde einzureichen.

Man sollte man genau wissen, was unter Reisemangel zu verstehen ist, welche Mängel einer Beschwerde unterliegen und wobei man keine Ansprüche auf Beschwerden hat.

Bereits bei der Buchung sollte man die Angaben im Katalog genau beachten. Alle Mängel, auf die der Veranstalter schon vor Reisebeginn hinweist, können später nicht reklamiert werden. Man muss bei der Buchung über Werbetexte im Katalog kritisch hinterfragen.

Ein Reisemangel liegt erst dann vor, wenn eine vom Reiseveranstalter zugesicherte Eigenschaft, etwa hinsichtlich Lage oder Ausstattung des Hotels, nicht vorhanden ist, oder die Reise erhebliche Fehler aufweist. Nur dann können Sie vom Reiseveranstalter einen Teil des Preises zurück verlangen.

Typische Missverständnisse können  beispielsweise bei folgenden Beschreibungen auftreten:

  • Hotel in Strandnähe  würde bedeuten, dass es nicht direkt am Strand liegt. Dann lohnt es sich nachzufragen, wie weit es vom Strand entfernt ist.
  • Kurzer Transfer zum Hotel  bedeutet wahrscheinlich, man wohnt nicht weit vom Flughafen, vielleicht sogar in der Einflugschneise.
  • Ist allabendliche Musik auf der Terrasse angekündigt, würde eine Beschwerde über Lärmbelästigung wenig Erfolg haben.
  • Die Angabe Zimmer zur Meerseite bedeutet nicht unbedingt Anspruch auf Meerblick.
  • Bei belebter Lage müssen Sie mit einem hohen Lärmaufkommen rechnen.
  • Auch die Zahl der Hotelsterne, – glocken oder –sonnen kann in ferneren Ländern zum Missverständis werden. Denn diese Angaben lassen sich nicht auf einen konkreten Standard schließen wie in Deutschland. Hier gibt es feste Regeln dafür, wann ein Hotel mit wie vielen Sternen werben darf. Also, wieder bei der Buchung nachfragen, ob fünf Sterne tatsächlich fünf Sterne bedeuten.

Das sind „kleine Fallen“, die schon in der Reise- bzw. Hotelbeschreibung stecken und viel Interpretationsraum bieten. Hier haben Beschwerden fast keine Chance. Jedenfalls erwarten Gerichte, dass Verbraucher in der Lage sind, Werbetexte kritisch zu lesen. Sie gucken da genau hin. Verboten sind nur grobe Unrichtigkeiten.

 

Was man ebenfalls nicht reklamieren kann – Unannehmlichkeiten

Die Abgrenzung zwischen einer Unannehmlichkeit, die der Reisende akzeptieren muss, und einem Reisemangel mit Erstattungsanspruch ist groß. Juristen warnen oft davor, dass Mängel auch ein sehr subjektives Empfinden sind.

In einfachen Unterkünften, vor allem in südlichen Ländern, müssen Reisende mit vereinzelt auftretenden Ameisen, Kakerlaken und Insekten bzw. Insektenstichen rechnen. Ebenfalls  mangelnde Lüftungsmöglichkeiten, unbeleuchtete Treppen, eine Wartezeit beim Essen von 20 bis 30 Minuten oder Essen im Schichtbetrieb, Strom- und Wasserausfälle in einem gewissen Zeitrahmen in Ländern mit schwieriger Infrastruktur können eine Unannehmlichkeit darstellen.

Anders ist es bei Flugverspätungen und fehlgeleiteten Koffern. Laut einer EU-Verordnung haben Reisende zum Beispiel bei sogenannten großen Verspätungen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen, Essen und Getränke. Dabei kommt es aber auf den Grund der Verspätung an. Wenn Flüge wegen streikenden Fluglotsen gestrichen werden, fällt dies unter höhere Gewalt und Kunden können keinen Schadenersatz verlangen. Wenn der Koffer aber nicht mitfliegt, kann ein Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückverlangt werden, nämlich zwischen 5 und 30 Prozent des Tagesreisepreises. Für ausstehendes Gepäck können Reisende zudem auf Kosten des Reiseveranstalters Ersatz kaufen. Kommt das Gepäck gar nicht an, muss der Veranstalter bis zu 50 Prozent des Reisepreises erstatten.

Wann Sie relativ sicher zumindest einen Teil der Reisekosten erstattet bekommen, ist wenn an Ihrem Hotel gebaut wird und es permanente Lärmbelästigung wie bei einer Bauruine gibt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass für Reklamationen bei Pauschalreisen klare Vorschriften bestehen. Auch ist es in vielen Fällen so, dass nur ein geringer Teil der Reisemängel-Klagen, die tatsächlich vor Gericht kommen, zugunsten der Reisenden ausgehen. Richter stellen sich meistens auf den Standpunkt: Der Reisende muss sich vorher überlegen, worauf er sich einlässt. Ist man sich aber sicher, dass Mängel vorliegen, die nicht akzeptabel vorher klar beschrieben wurden, müssen Beweise gesammelt und dokumentiert werden. Alle oder die meisten Veranstalter werden versuchen schon vor Ort die Mängel aus der Welt zu schaffen. Nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondern weil es durchaus in ihrem eigenen Interesse ist.

Zudem besteht natürlich die Möglichkeit sich auch immer über Seiten wie www.fappit.de zu beschweren und Ihrem Unmut Luft zu machen und andere Reisende zu warnen. Wir freuen uns über Ihre Beschwerde.

Haben Sie weitere Fragen oder wollen Sie mehr Informationen, schreiben Sie uns  über das Kommentarfeld unter dem Artikel.


FappIT DOWN
  1. Anonymous Urlaubsbeschwerde vor Ort einreichen


    […] folgenden Artikel können Sie  nachlesen, wann man tatsächlich Grund zum Beschweren  hat und was man einfach als […]


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